Aktuelles „Rürup Rente“


So funktioniert es:

Die Basis- bzw. Rürup-Rente ist ein privater steuerlich geförderter kapitalgedeckter Altersvorsorgevertrag.. Mit Übergang von der Anspar- in die Auszahlungsphase gilt eine monatliche, lebenslange Leibrente – frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahrs –  als zugesagt. Der Kunde erhält also neben evt angesparten Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung eine ergänzende Rente, die steuerbegünstigt angespart werden kann.

Der Basisrentenvertrag ist nach Vorgabe des Gesetzgebers nicht vererblich und übertragbar. Im Todesfall kann das angesparte Guthaben jedoch auf einen Basisrentenvertrag des hinterbliebenen Ehepartners übertragen werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Finanzierung einer lebenslangen Witwen-/Witwerrente oder einer zeitlich begrenzten Waisenrente für hinterbliebene Kinder (solange Anspruch auf Kindergeld besteht).

Darüber hinaus kann der Vertrag – sofern später einmal gewünscht – auch auf einen anderen Anbieter übertragen werden.

 

Die Vorteile der Basisrente auf einen Blick

  • Steuermindernde Wirkung ab dem ersten Beitrags-Euro bis zur jeweiligen Höchstgrenze
  • Lebenslange Rente
  • Hinterbliebenenschutz
  • Hartz-IV-sicher, inkl. Insolvenzschutz

 

Riester Zulagen / Förderung

In den Medien und Wirtschaftsmagazinen wird seit einigen Jahren diskutiert, ob und wann die gesetzliche Rentenversicherung aufgrund der demografischen Entwicklung nur noch die Grundsicherung des Lebensunterhaltes der Rentner in Deutschland darstellen kann. Damit einhergehend wird eine deutliche Einschränkung des Lebensstandards im Alter verbunden sein.

Um hier wirksam gegenzusteuern, fördert der Staat seit 2002 mit der sogenannten Riester-Rente auf freiwilliger Basis eine neue Form der Altersvorsorge für seine Bürger.

Die Riester-Förderung basiert auf zwei Säulen:

  • Gewährt werden Zulagen, die direkt in den Riestervertrag fließen und
  • eine steuerliche Förderung, die im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt wird.

 

Garantierte-Rente (Rürup-Rente)

Die von einer Expertenkommission um den Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup garantierte Basis-Rente ist im Volksmund auch als Rürup-Rente bekannt. Ziel ist es, durch staatliche Förderung die private Altersvorsorge, besonders von Selbständigen zu stärken. Aktuell sind die Verträge unseres Erachtens aber nur für eine besondere Zielgruppe interessant.

Ziel unserer Tätigkeit  ist es aber Sie mit Informationen zu versorgen, um Ihnen alle Entscheidungen rund um das Thema Altersvorsorge zu erleichtern.

So möchten wir Sie gerne über die  Funktionsweise der grantierten Basis- oder Rürup-Rente informieren Dabei beleuchten wir die Themen staatliche Förderung, Zielgruppe und schließen diesen Bereich mit einer Abgrenzung zur Riester-Rente. In einem zweiten Schritt gehen wir dann detailliert auf ihr persönliche Situation und die möglichen Rürup-Vertragsvarianten ein und legen dabei einen Schwerpunkt auf die Ausgestaltung der vertraglich zugesagten Renten Garantie im Rahmen der Rürup-Tarife.
 

Vorteile Rürup-Rente (Basis-Rente)

  • Hohe Steuerrückerstattungen
  • Hohe Rentenzahlungen mit jährlichen Anpassungen
  • Pfändungssicherheit bei der Basisrente, kein Zugriff von Dritten möglich
  • Hartz IV sicher, kein Verwertungszwang der Basisrente
  • Nachgelagerte Versteuerung der Basisrente erfolgt erst im Rentenalter