Altersvorsorge


 Betriebliche Altersvorsorge

Die Richtung hin zu mehr Privater und Betrieblicher Altersvorsorge, die 2001 von der Bundesregierung eingeschlagen wurde, wird unseres Erachtens beibehalten. Im Augenblick beschäftigt sich die sogenannte „Rürup-Kommission“ mit dem Thema Altersvorsorge. Einen Ausblick über die weitere Entwicklung gibt auch eine Kurzfassung des Abschlussberichtes der o.g. Kommission. Es hat den Anschein, dass das Steuerprivileg für Lebensversicherungen ab dem Jahr 2005 für Neuabschlüsse kippen wird. Auch schlägt die Kommission Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge vor (Aufhebung der Pauschalversteuerung bei Direktversicherungen). Bestandsschutz für Altverträge soll es geben!

Durch die 2001 beschlossene Rentenreform, die gemeinhin nur mit dem Begriff „Riester-Rente“ verknüpft wird, stehen auch für Sie als Unternehmer Neuerungen vor der Tür.

  • Neuerung: Ihre Mitarbeiter haben ab dem 01.01.2002 ein Recht auf Entgeltumwandlung, d.h. dass Ihre Mitarbeiter zukünftig Teile Ihres Bruttogehaltes für Ihre Altersvorsorge aufwenden können. Dadurch reduziert sich das Bruttogehalt und die Altersvorsorgeaufwendungen sind von Ihnen an die Vorsorgeeinrichtungen abzuführen.
  • Neuerung: Für viele tarifgebundenen Unternehmen gelten noch weiterreichende Regelungen aus den entsprechenden Tarifverträgen.

Auf den ersten Blick sind diese Neuerungen für Sie mit einer Steigerung der Personal- und Verwaltungskosten ver bunden. Durch eine geeignete Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge (zur Zeit gibt es fünf verschiedene Durchführungswege) im Rahmen einer qualifizierten Beratung ist es aber durchaus möglich, finanzielle Vorteile für Sie und Ihr Unternehmen zu realisieren (siehe beiliegende Beispielrechnung).

Durch die enge Zusammenarbeit von Finanz- und Steuerberatung bieten wir Ihnen steueroptimierte Lösungsansätze mit folgenden Vorteilen:

  • Verbesserung der Mitarbeiter-Bindung
  • Steigerung der Mitarbeiter-Motivation
  • Senkung der Lohnnebenkosten
Im folgenden wird anhand einer Beispielrechnung gezeigt, wie sich die betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen auswirken kann.

 

Beispielrechnung betr. Altersvorsorge
Ohne betr. Altersvorsorge Mit betr. Altersvorsorge
Bruttogehalt 1.500,00 1.421,00
Betr. Altersvorsorge 75,00
Steuerklasse 1 1
Kirchensteuer NRW 9,00 % 9,00 %
Krankenversicherung 13,70% 13,70 %
Privater Sparvertrag 75,00
Nettogehalt 947,54 971,50
Lohnnebenkosten 307,50 292,12

 

Ihr Vorteil (Arbeitgeber)
Lohnnebenkosten ohne betriebliche Altersvorsorge 305,50
Lohnnebenkosten mit betrieblicher Altersvorsorge 292,12
monatliche Ersparnis 15,38
jährliche Ersparnis pro Mitarbeiter 15,38 x12Monate 184,56
Gesamtersparnis: 184,56 xMitarbeiter  

 

 

Vorteil Arbeitnehmer
Nettolohn Arbeitnehmer mit betrieblicher Altersvorsorge 970,50
Nettolohn Arbeitnehmer ohne betriebliche Altersvorsorge 946,54
monatliche Ersparnis 22,96
jährliche Ersparnis 277,52